In der Schramberger Straße in Dunningen wurden zwei Plakate beschmiert – hier ermittelt die Kripo wegen fremdenfeindlicher Äußerungen. Foto: Wegner

Die Walpurgisnacht auf den 1. Mai lädt zu manchen Spitzbübereien ein. Doch Sachbeschädigungen sind nicht erlaubt – und erst recht nicht das Hinterlassen von fremdenfeindlichen Äußerungen oder das Verunglimpfen von Kandidaten.

Es sind nicht viele Großplakate, die die Parteien zur Europawahl in den Gemeinden in Landkreis aufgestellt haben. Aber dennoch bot die Walpurgisnacht auf den 1. Mai zumindest in drei Gemeinden den vermeintlichen Schutz etwas tun zu dürfen, was eigentlich untersagt ist.