Zwei Wettbüros hatten gegen die Stadt Lahr geklagt. Foto: Martin Gerten/dpa

Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig hat finanzielle Konsequenzen für die Stadtverwaltung.

Rückschlag für die Stadt Lahr: Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat Auswirkungen auf die Finanzen im Rathaus. Wie aus der Sitzungsvorlage für den Haupt- und Personalausschuss am Montag hervorgeht, muss die Stadt aufgrund einer rechtswidrigen Wettbürosteuer 127 000 Euro zuzüglich 30 000 Euro Zinsen an zwei Kläger zurückzahlen.